Hinweis zur Altölverordnung (AltölV)
Gabel-, Getriebe- und Motorenaltöle dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden! Deswegen ist jedes Gabel-, Getriebe- und Motorenöl mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen. Jeder Endverbraucher ist verpflichtet, Altöl getrennt vom Hausmüll, z.B. bei einer Altöl-Annahmestelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass das Altöl fachgerecht entsorgt und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.